2 Jahre Omnibus-Richtlinie: Was ist zu tun?
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Zwei Jahre Omnibus-Richtlinie: Unternehmen im Umsetzungsstress

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie hadern viele Unternehmen noch immer mit der Umsetzung. Was droht und welche Auswege gibt es? Wir geben Ihnen einen Überblick und zeigen Ihnen, wie Unternehmen mit den Anforderungen der Richtlinie umgehen. Bleiben Sie informiert – wir bringen Licht ins Dunkel.

Marius Hammel
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Auch zwei Jahre nach der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie ist das Thema für viele E-Commerce-Unternehmen noch immer von großer Bedeutung. Es ist an der Zeit, einen erneuten Blick auf diese Richtlinie zu werfen, ihre Bedeutung zu reflektieren und zu untersuchen, wie sie den Online-Handel beeinflusst hat. Doch worum geht es bei der Omnibus-Richtlinie überhaupt?

Die Omnibus-Richtlinie vorgestellt 

Was ist die Directive EU 2019/2161? 

Die am 27. November 2019 verabschiedete Omnibus-Richtlinie (Directive EU 2019/2161) ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in der Europäischen Union. Ihr Hauptziel ist es, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die Rechte der Verbraucher zu stärken. Die Initiative setzt Online-Händlern, die ihre Kunden mit irreführenden Angeboten täuschen, seitdem enge Grenzen. Ein besonders wichtiger Aspekt ist dabei die Verhinderung von Mondpreisen, die Verbraucher in die Irre führen können.

Konkret wurden im Rahmen der EU 2019/2161 verschiedene Rechtsvorschriften auf EU-Ebene geändert. Dazu gehören die Richtlinie 93/13/EWG des Europäischen Rates sowie die Richtlinien 98/6/EG, 2005/29/EG und 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Diese Änderungen wirkten sich auf eine Vielzahl von vor allem B2C-Unternehmen aus, insbesondere auf solche, die online tätig sind. Unternehmen, die beispielsweise Online-Shops betreiben oder Marktplätze unterhalten, sind seitdem verpflichtet, für mehr Transparenz im Online-Handel zu sorgen. Die Umsetzung der Omnibus Directive erfolgte zum 28. Mai 2022

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst 

Mit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie wurden wichtige Änderungen und Regelungen eingeführt, die sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen relevant sind. Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft die Angabe des niedrigsten Gesamtpreises bei Preisnachlässen. Sowohl im stationären als auch im Online-Handel müssen Händler den niedrigsten Preis, der in den letzten 30 Tagen vor der Preisreduzierung gegolten hat, transparent angeben. Diese Regelung stellt sicher, dass Verbraucher den tatsächlichen Wert einer Preisreduktion besser einschätzen können.

Außerdem müssen die Preise pro Kilogramm oder Liter angegeben werden, um Verwirrung zu vermeiden und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Auch das Pfand muss gesondert ausgewiesen werden und darf nicht im Kaufpreis enthalten sein.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft automatisierte Preise, die sich nach Angebot und Nachfrage richten. Seit Mai 2022 müssen Händler solche Preise deutlich kennzeichnen, um Transparenz für Verbraucher sicherzustellen.

Bei Produktbewertungen müssen Verkäufer angeben, ob und wie diese auf Echtheit geprüft wurden. Dies soll das Vertrauen der Verbraucher stärken und die Glaubwürdigkeit der Bewertungen erhöhen.

Besonders relevant für Online-Marktplätze wie Ebay oder Amazon ist die klare Kennzeichnung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern sowie die Offenlegung der Kriterien für das Ranking der Suchergebnisse. Damit soll eine faire und transparente Plattform für Käufer und Verkäufer geschaffen werden.

Interessant außerdem: Auch digitale Produkte unterliegen im Rahmen des Widerrufsrechts der gesetzlichen Mängelhaftung, was bedeutet, dass Verbraucher über mögliche Einschränkungen der Nutzbarkeit informiert werden müssen. Darüber hinaus können Verbraucher in bestimmten Fällen Schadensersatz verlangen, wenn eine offensichtliche Täuschung vorliegt oder sie überrumpelt wurden. Dies soll den Verbraucherschutz stärken und Unternehmen zu faireren Geschäftspraktiken anhalten.

Einschränkungen der Richtlinie 

Die Omnibus-Richtlinie bringt zwar eine Vielzahl von Regelungen und Änderungen im Bereich des Verbraucherschutzes mit sich, jedoch gibt es auch einige Einschränkungen, die zu beachten sind:

  • Individuelle Preisnachlässe: Bei individuellen Preisnachlässen ist es nicht zwingend erforderlich, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben.
  • Unverbindliche Preisempfehlung: Vergleiche mit der unverbindlichen Preisempfehlung bleiben von der Omnibus-Richtlinie unberührt.
  • Verderbliche Waren: Für verderbliche Waren besteht keine Notwendigkeit, einen Preisvergleich anzustellen, um sie als reduziert auszuzeichnen.
  • Relative Preisaussagen: Aussagen wie „Knallerpreis“ oder „Dauertiefpreis” müssen nicht genauer erläutert werden und sind von der Richtlinie nicht direkt betroffen.
  • Gratisbeigaben: Gratisbeigaben müssen nicht in Relation zu den vorherigen Kaufpreisen gesetzt werden und müssen daher auch nicht gesondert ausgeführt werden.
  • Maßeinheiten: Waren, die in laufenden Metern, Quadratmetern oder Kubikmetern gemessen werden, müssen weiterhin nicht anders ausgezeichnet werden.

Was droht bei Missachtung? 

Wichtig ist, dass bei Nichteinhaltung der Omnibus-Richtlinie 2022 erhebliche Strafen und Abmahnungen drohen. Seit dem 28. Mai 2022 können Händlern, die gegen die Bestimmungen der Omnibus-Richtlinie verstoßen, empfindliche Konsequenzen drohen. Zuwiderhandlungen können zu Abmahnungen führen und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Auf EU-Ebene kann die Strafe mindestens 4 % des Jahresumsatzes betragen. Sollte der Jahresumsatz nicht ermittelt werden können, liegt die Strafe bei mindestens 2 Millionen € . Diese Sanktionen gelten auch für Verstöße wie gefälschte Kundenbewertungen oder andere Verstöße gegen die Richtlinie.

Im Falle von Betrug oder dem Verdacht auf Verstöße gegen die Omnibus-Richtlinie können Verbraucher den ersten Schritt durch die Meldung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt für Verbraucherrecht unternehmen. Auch Händler haben die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Richtlinie rechtswidrig handelnder Mitbewerber einen Anwalt einzuschalten.

Auf dem Prüfstand: Die Umsetzung der Omnibus Directive in der Praxis 

Trotz der seit Mai 2022 geltenden Umsetzung der EU Omnibus-Richtlinie bestehen für viele Unternehmen weiterhin Herausforderungen und Hindernisse für die vollständige Erfüllung. Ein Überblick über den aktuellen Stand zeigt, dass viele Händler auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie noch Probleme mit der vollständigen Umsetzbarkeit haben.

Besonders betroffen sind B2C-Unternehmen, während B2B-Unternehmen eher weniger direkt von den Bestimmungen der Richtlinie betroffen sind. Diese Unterschiede zwischen B2C- und B2B-Geschäften führen bei den Unternehmen zu Unklarheiten und Verwirrung, insbesondere hinsichtlich der Anwendung der Transparenzvorschriften und des Widerrufsrechts. Die Komplexität der Richtlinie und der damit verbundene Anpassungsaufwand tragen ebenfalls dazu bei, dass viele Unternehmen zögern, die Richtlinie vollständig umzusetzen.

Warum haben sich einige Unternehmen möglicherweise noch nicht ausreichend mit der Umsetzung der Richtlinie befasst? Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • Unkenntnis der neuen Vorschriften
  • Fehlende Ressourcen für die Umsetzung
  • Andere Prioritäten, die die Umsetzung der Richtlinie verzögern
  • Die Komplexität der Richtlinie und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Anpassung
  • Mangelnde Sensibilisierung und Schulung des Personals
  • Rechtsunsicherheit bei der Auslegung bestimmter Bestimmungen der Richtlinie

Insgesamt wird deutlich, dass trotz der hohen Strafen für Verstöße gegen die Omnibus-Richtlinie viele Unternehmen noch Schwierigkeiten mit der vollständigen Umsetzung haben. Sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Richtlinie korrekt umzusetzen, bleibt eine dringende Aufgabe für die Betriebe. Nur durch eine konsequente Umsetzung können mögliche Sanktionen vermieden und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden.

3 Wege für die Verwirklichung der Omnibus-Richtlinie 

Doch für alle Herausforderungen gibt es auch Lösungen. So greifen die Hersteller von Shopsystemen ihre Kunden in einigen Punkten unter die Arme. So hat beispielsweise Shopware den „Thirty days lowest price” als eigenständiges Feld mitgedacht und in sein System integriert. Damit wird es für Online-Händler einfacher, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben, wie es die EU 2019/2161 verlangt. Dies ist ein Zeichen für das Bemühen der Shopsystem-Hersteller, ihren Kunden bei der Umsetzung der Richtlinie zu helfen.

Ein alternativer Ansatz zur Unterstützung bei der Umsetzung der Omnibus Directive ist die Verwendung verschiedener Plugins. Diese bieten Funktionalitäten, die speziell auf die Anforderungen der Busrichtlinie zugeschnitten sind. Durch die Integration solcher Plugins können Unternehmen bestimmte Aspekte der Richtlinie einfacher umsetzen. Allerdings erfordert die Verwendung verschiedener Plugins auch eine gewisse Einarbeitungszeit. Darüber hinaus kann die Verwaltung mehrerer Plugins sehr zeitaufwändig sein.

Eine weitere Möglichkeit, die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie zu erleichtern, ist die Beauftragung eines Dienstleisters. Als IT-Dienstleister und Experte für Performance-E-Commerce steht elio als Ansprechpartner für Online-Händler zur Verfügung, um alle notwendigen Aspekte der Richtlinie abdecken zu können. Das Team von elio berät und unterstützt gerne bei der effektiven Umsetzung der Richtlinie, um mögliche Sanktionen zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.

Fazit 

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen, aber auch Unterstützungsmöglichkeiten stellt. Von neuen Funktionen in bestehende Shopsysteme über den Einsatz spezialisierter Plugins bis hin zur Beauftragung eines Dienstleisters wie elio, gibt es verschiedene Wege, den Anforderungen gerecht zu werden.

Trotz dieser Hilfestellungen haben viele Unternehmen auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie noch Schwierigkeiten bei der vollständigen Umsetzung. Die Komplexität der EU 2019/2161, verbunden mit Unklarheiten bei der Auslegung und möglichen Ressourcenengpässen, tragen dazu bei, dass die Richtlinie bisher nicht von allen Unternehmen vollständig umgesetzt wird.

Wie sich die Umsetzung der Omnibus-Richtlinie in Zukunft entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Möglicherweise stehen in Zukunft weitere Anpassungen und Verschärfungen der Richtlinie ins Haus, um den sich ständig ändernden Anforderungen des E-Commerce gerecht zu werden. Unternehmen sind daher aufgefordert, sich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten und ihre Strategien entsprechend anzupassen.